Sternenkindernotdienst
Wie erreichen Sie den österr. Sternenkindernotdienst?
Diese Seite ist auch über http://sternenkindernotdienst.sternenkind.info/ erreichbar. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum!
Es folgen die Beispiele von verstorbenen Kindern und Ihren Schicksalen. Kein Schicksal gleicht dem anderen. Es geht um die Darstellung der vermeidbaren Zusatzverletzungen, die durch Angehörige oft erlebt werden, quasi als vermeidbare Beigabe zum eigentlichen Tod ihres Kindes:
Kinder
Fehlerquellen
Aktion "Allen Menschen ein Grab"
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2005_Das_neue_Gesundheitstelematikgesetz_führt_zur_zentralen_Gesundheitskontrolle.pdf |
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2006_Stillgeborene_Kinder_kennenlernen_und_verabschieden.pdf |
Wer nutzt den Sternenkindernotdienst?
Es folgende Beispiele, an Hand deren nachvollziehbar wird, wer und warum mit unserem Sternenkindernotdienst Kontakt aufgenommen wurde.
- Klinikseelsorger z.B. aus Linz, OÖ - weil eine wirtschaftlich arme Wiener Mutter den Leichnam ihres Kindes in Wien beerdigt wissen wollte (Beispiel Matthias)
- Ärzte, weil die Mutter den Leichnam ihres Kindes zu Hause hatte und nicht weiter wußte (Beispiel Ruslan)
- Krankenschwestern, weil die wirtschaftlich armen Angehörigen die Kremierung ihrer fehlgeborenen Tochter ablehnten. (Beispiel Fatima & Makka)
- Angehörige (meistens Mütter) um das Grab ihres Kindes zu finden (Beispiel Fabio)
- betrifft Kinder, welche z.B. im Auftrag der MA 15 in der Gruppe 35b beerdigt wurden (die Angehörigen erhielten nach dem Begräbnis die Information, dass sie die Grabnachnutzung nicht erhalten können, demnach sie nach Ablauf der Mindestruhezeit ihr Kind ein zweites Mal verlieren werden. (Beispiel kleiner Engel )
- siehe auch Totenbeschau (denn nicht alle anfallenden Kinderleichen werden dieser zugeführt), Info über das "Todesdatum", denn es handelt sich dabei u.U. um den Tag, da das Kind den Mutterleib verlassen hat und nicht wirklich um die Tatsache, wann das Kind im Mutterleib oder außerhalb des Mutterleibes gestorben ist (siehe auch: diese Kinder lebten), röm. kath. Kirche: Muttersegen vor und nach der Geburt, Embryomodell (z.B. für Trauerarbeit), Totenkleidung für Kleinstkinder, Kleinkindersärge aus Karton und aus Holz, Trauerkarten, Trauerbücher, ...
Sternenkinder Österreich
Über uns: Unsere eigenen - teiweise still - geborenen Kinder starben vor vielen Jahren. Wir erhielten z.B. als Angehörige verstorbener Kinder für viele Dinge keine Chance. Neben dem jeweiligen Sterbe- und Beerdigungprozesses haben wir vermeidbare Zusatzverletzungen erlebt. Unsere Wunden eitern inzwischen nicht mehr, sind allerdings nicht Narbenfrei verheilt.
Zur würdevollen Beerdigung und guter Trauerarbeit gehören passende Utensilien.
An unsere verstorbenen Kinder werden wir uns erinnern, solange wir leben. Ziele der Selbsthilfegruppe Sternenkind.info des Verein Sonnenstrahl sind:
Veränderbare Zusatztraumatisierungen versuchen wir uns selbst und anderen bewußt zu machen, denn vielleicht können wir in der Zukunft diesen Dornen ausweichen, Gesetzesveränderungen erreichen, einen liebe- als auch würdevolleren Umgang mit stillgeborenen Kindern und deren Angehörigen erreichen, insbesondere wenn diese Kinder nicht von allein den Mutterleib verlassen dürfen/durften, sondern mit medizinischer Unterstützung den Mutterleib verlassen werden/ verließen.
Eine andere Zielgruppe sind jene Kinder, welche lebend geboren wurden, aber binnen weniger Tage, Wochen starben weil Sie versicherungsrechtlich die Klinik nicht lebend verlassen haben, denn Ihnen wird ungerechtfertigter Weise Dokumente vorenthalten, berichten Angehörige. Hier gilt es, Ärzte als auch alle anderen Klinikmitarbeiter aufzufordern, die reale Erlebniswelt der Angehörigen in seiner Vollkommenheit als auch in seiner Wahrhaftigkeit zu dokumentieren.
Dazu gehören Kinder, welche nicht im mütterlichen Uterus ihre Heimat fanden, z.B. Bauchhöhlenschwangerschaft, Eierstock- (Ovarien-) als auch Eileiterschwangerschaft, ec. Um das Leben der Mutter zu erhalten, müssen die Schwangerschaften weit vor der Zeit - in der Regel mit einem meidizinischen Eingriff, Ihnen als Kaiserschnitt vertraut - beendet werden. Diese Kinder werden lebend geboren. Dementsprechend steht diese Kindern eine Geburtsurkunde - und im Todesfall (selbst wenn dieser Todesfall nur Minuten später eintrifft/ eingetroffene ist) - auch eine Sterbeurkunde zu.
Ein weiterer Fokus liegt in dem Versuch, verschiedene Religionen und Kulturen sowie derem Umgangsformen mit still geborenen Kindern kennen lernen zu wollen, um voneinander zu lernen und um einander Respektvoll begegnen zu können.
Gemeinsam eine Sprache voller Achtung, Wertschätzung, Liebe zum stillgeborenen Kind zu finden ist ein weiteres Ziel
Gemeinsam den Einsatz zu geben, damit Diskriminierungen (Ungleichbehandlungen) ein Ende finden.
Aktive Teilnahme im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", denn wenn Kinderleichen in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen, werden diese noch viel zu oft keiner Beerdigung auf einem Friedhof zugeführt. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Zeitgleich strahlen diese bestehenden Ausnahmen auch Mut, Hoffnung, Zuversicht aus, in Folge dessen wir Hoffen, das großflächige Veränderungen in der Zukunft kommen werden.
Sternenkind.info fordert
Sternenkind.info fordert gleiches Recht = gleiche Pflichten:
Feststellung der Vaterschaft durch Test ab Geburt, unabhängig davon, ob es sich um ein lebend oder totgeborenes Kind handelt, denn jedes still geborene Kind hat Vater als auch eine Mutter. Und aus dem Scheidungsgeschehen weiß man, das 8 - 10% der Frauen nicht die Wahrheit über den Erzeuger ihrer lebend geborenen Kinder gesagt haben.
Väter wollen bei der Gestaltung der Beerdigung mitreden und dieses mitgestalten
Väter w/sollen für die Beerdigungskosten teilweise aufkommen.
Weitere Orientierungs- und Unterstützsangebote finden Väter hier
Klares Fakten schaffen bei lebend und tot/still geborenen Kindern. (siehe "wir haben gelebt " - wenn lebend geborene Kinder gemäß Leichengewicht als Fehl- und Todgeburt gemeldet als auch behandelt werden. )
betrifft Sternenkind.info
Als Mutter von 3 Sternenkindern betreue ich in Wien im Zeitraum vor der Beerdigung eines Kindes die Angehörigen und das verstorbene Kind, denn noch lange nicht ist es (z.B. Klinikintern) selbstverständlich, früh verstorbene Kinder der Totenbeschau zuzuführen (obwohl die gesetzlich angeordete Pflicht zur Totenbeschau ab 120 mm Scheitel - Steißbein - Länge lt § 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG seit 17.09.2004 besteht, was der 6. - 7. Schwangerschaftswoche entspricht.
Bei Bedarf komme ich zu den Angehörigen - in der Klinik oder zu Hause - und gemeinsam heißen wir das Kind willkommen, um es anschließend verabschieden zu können.
Kosten: Gesetzlich darf ich das Angebot nur bei Mitgliedern des Verein Sonnenstrahl umsetzen. Die Mitgliedsgebühr für ein Jahr beträgt 21.- Euro.
Wichtige Stationen dokumentiere ich auf Wunsch mit meiner Digi.cam, etwa wie meine Augen das verstorbene Kind zum ersten Mal sahen, nachdem wir es liebevoll z.B. in einer bunte Baumwollwindel gebettet haben. Diese soll/muss nicht neu, aber in jedem Fall frisch gewaschen sein, darf Löcher und z.B. (Obst-) Flecken aufweisen. Wenn die Familie schon Kinder hat, sollte um eine Baumwollwindel von diesen vorangegangen Kindern gebeten werden.
Kosten: Wenn diese Form der Dokumentation gewünscht wird, biete ich das um 35 Euro an.
Extraleistungen werden extra verrechnet: Wenn z.B. das ausarbeiten/ausdrucken von Fotos, ein Stick (wegen datenübertragung), Fotoalben gewünscht werden, verrechne ich Ihnen das extra.
Bedenken Sie dabei: der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ein ev. erzielter Gewinn fließt ein in die entsprechenden Sozialprojekte. Diese sind bei Sternenkind.info u.a. die Öffentlichkeitsarbeit, dem Newsletter Sternschnuppen.info (online und Print) sowie die Ausgaben für Veranstaltungen - z.B. der jährlichen Gedenkfeier am 2. Sonntag im Dezember von 15 - 17 Uhr am Wiener Zentralfriedhof.
Aktion Allen Menschen ein Grab
betrifft die Aktion "Allen Menschen ein Grab": Im Moment gebe ich meinen Einsatz dafür, das die Kinderleichen bereits in der Klinik in einen weißen Sarg aus Karton gebettet werden, denn das ist würdevoller und Bedürfnissgerechter als der Klinikinterne Transport in einer Nierenförmigen Schale, denn diese Nierenförmigen Schalen werden Klinikintern den Patienten u.a. auch zum Speiben/Brechen gereicht oder um Abfälle einzusammeln....Nicht nur aus meiner Sicht ist ein Kind zum Speiben oder Müll.
Solcherart liebevoll Erstversorgt verläßt das verstorbene Kind die Angehörigen und beginnt seine Reise zur Pathologie/Prosektur.
Wenn Fragen offen sind, schreibe ich im Auftrag/Sinne der Angehörigen die Fragen auf in Form eines Briefes, welchen ich dem verstorbenen Kind mit auf seinen Weg zur Pathologie/Prosektur gebe. Darin enthalten sind erste Hinweise, was die Angehörigen bezüglich Beerdigung sich wünschen.
Wien und seine 55 Friedhöfe
Wien hat 55 Friedhöfe, unter anderem den bewohnermäßig größten Europas: dem Wiener Zentralfriedhof.
Gemäß Fläche ist der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg größer.
Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe bietet auf keinem der von Ihnen betreuten Friedhöfe Kindergräber = 1/2 Erwachsenengräber an!
Ausnahme: der MA40 wurden die 1/2 Erwachsenengräber in der Gruppe 35b angeboten, damit das Wiener Gesundheitsamt im Auftrag von sich selbst kostengünstig Kinderleichen über 500 Gramm bis zu einer Größe von 110 cm (max Sarggröße 120 cm) beerdigen zu können.
Gleiches Recht für alle: es ist an der Zeit, das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe auch Angehörigen ein Kindergrab = 1/2 Erwachsenengrab anbietet und nicht wie bisher: ein Schloss mit dem halben Wienerwald dazu.
Selbstverständlich zu den gleichen Begräbniskosten, wie sie der MA 40 verrechnet werden.
Begräbnis und seine Kosten
Bei den Kosten geht es nicht nur um den wirtschaftlichen Preis, sondern um sehr viel mehr:
Ein "Kampfgebiet" betrifft die Kostenübernahme durch die MA 40 für ein einfaches Begräbnis, wenn die Angehörigen die Bestattung in Auftrag gegeben haben, aber wirtschaftlich selbst die Kosten nicht übernehmen können, weil
1. gesetzlich geregelt: der Tote selbst für seine Beerdigungskosten aufzukommen hat 2. Angehörige zur Kostenübernahme der Begräbniskosten nur verpflichtet werden können, wenn ihr Einkommen über dem Lebensexistenzminimum plus Miete liegt.
Wenn Angehörige nicht binnen 5 Werktagen ab Ausstellung des Totenschein/Rosa Schein/ Leichenbegleitschein bei einem Bestatter ihrer Wahl den Auftrag zur Beerdigung ihres verstorbenen Familienmitgliedes in Auftrag gegeben haben, tritt folgende gesetzliche Regelung in Kraft: Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes wird die Beerdigung angestoßen. Für Kinderleichen unter 110 cm (max. Sarggröße 120 cm) heißt seit Dez. 2000 die letzte Ruhestätte dann Wiener Zentralfriedhof, Tor 3, Gruppe 35b.
Das Begräbnis im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes bei Kinderleichen unter 500 Gramm beinhaltet die Kremierung mit anschließender Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b. Das ist eine Abschiedsform, welche den Eltern keine Rechte/Pflichten einräumt, denn die Urne ist gewählt, die Verabschiedung kann nicht individuell gestaltet werden - ausgenommen man verschiedet sich still. Dazu dürfen z.B. Luftballons mitgebracht und steigen gelassen werden.
Wenn Angehörige den Leichnam ihres unter oder über 500 Gramm schweren Kindes beerdigen und nicht kremieren lassen wollen, so liefert die Verwaltung der Wiener Friedhöfe zwangsweise z.B. ein großes Grab für 2 Erwachsene gleich mit. (!) Und der kleinste Kindersarg der Bestattung Wien ist 80cm groß...das heißt: eine Villa mit dem halben Wienerwald wird vorgeschrieben und macht dieses Angebot sehr teuer. Gemeinsam mit Herrn Tichacek von der Generaldirektion der Wiener Friedhöfe suchen wir nach neuen Wegen, um die Versorgung von verstorbenen Kindern den Angehörigen grundsätzlich zu ermöglichen und zu erleichtern. Ob wir billiger Angebote zustande bringen, wird die Zukunft zeigen.
betrifft Leichen über 500 Gramm, aber auch Jugendliche, junge und alte Erwachsene: Bekannt sind diese Begräbnisse als "Armenbegräbnisse" - mit folgenden Auswirkungen: die Angehörigen haben keine freie Sarg oder Begräbniswahl, können bei der Aussegnung und Begräbnis mit dabei sein, der Grabplatz ist vorgegeben und die Grabräumung nach Ablauf der Mindestruhezeit (2009 aktuell: 10 Jahren) ist fixer Bestandteil.
Allerdings können Angehörige bei Gräbern außerhalb der Gruppe 35b das Grab umwidmen lassen, innerhalb der Gruppe 35b die Kinderleichen verlegen lassen. Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe kann die Angehörigen personenbezogen nicht verständigen, weil gesetzliche Vorgabe fehlt, trotzdem die Daten der Angehörigen zu erfassen. Mit anderen Worten: wenn die Angehörigen was wollen, müssen sie von sich aus Aktiv auf die Verwaltung der Wiener Friedhöfe zugehen!
Genaue Informationen erhalten Sie in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe. Bitte glauben Sie auch hier nicht alle Ansagen, sondern hinterfragen Sie diese bei Bedarf bei Herrn Tichacek, denn er ist zuständig für Tarife und Recht. Durch die gewachsene Struktur, die große Zahl an Friedhöfen, der Tatsache, das Gräber und Grabnachnutzungsgebühren - abhängig von der Lage innerhalb eines Friedhofes unterschiedlich viel kosten können - da kann jedem ein Auskunftsfehler widerfahren. Bis 2006 hat es sich bei der Verwaltung um eine Magistratabteilung (MA43) gehandelt, doch seither ist sie eine ausgegliederte Firma. Auch diese Umstrukturierung brachte viele neue Blickwinkel und Neustrukturierungen mit sich. Weitere werden folgen...
Guter Tipp: erledigen Sie möglichst viel schriftlich z.B. per e-mail, denn dann werden Fehler klarer und sichtbarer. Ausreden wie "da haben Sie was missverstanden" können seltener entstehen. Reagieren sie ruhig: die erhaltene Information kommt bei mir wie folgt an.... habe ich ihre Information richtig verstanden, ich darf.....
Wichtig: absolut alles ist geregelt, von der Tatsache, welche Pflanzen gepflanzt werden dürfen und welche nicht, bis wann das Bukett/Kranz nach dem Begräbnis weggeräumt sein muss ec. bevor Sie also einen Handgriff planen, stellen Sie die Frage an die Verwaltung, ob Sie geplantes tun dürfen. Für jene, die nicht ohne Grabstein ec auskommen möchten: Die Angehörigen (Grabnutzungsberechtigten) sind für den Erhalt und das Instandsetzen des Grabes verantwortlich. Fällt ein Grabstein um, richtet dadurch einen wirtschaftlichen Schaden z.B. am Nachbargrab an oder erschlägt ihr Grabstein gar einen Friedhofsbesucher...dürfen sie von Gesetz wegen wirtschaftlich für die entstanden Schäden dafür aufkommen. Bei Bedarf lebenslängliche Zahlung an den geschädigten (wenn Dauerfolgen am überlebenden zurückblieben). Daher: die Anschaffung eines stehenden Grabsteines sollte wirklich gut überlegt sein.



